allgemeine Hinweise
Wir sind für Sie bei allen Bränden, Unglücksfällen und Notlagen immer einsatzbereit!
Das bedeutet, ihre Feuerwehr kommt wenn...

 

  • ... es brennt.
  • ... in einem Kraftfahrzeug Personen eingeklemmt sind.
  • ... Tiere aus Notlagen befreit werden müssen.
  • ... Benzin, Diesel oder Heizöl ausläuft und nicht aufgefangen werden kann.
  • ... wasser- oder umweltgefährdenen Stoffe in die Kanalisation, Erdreich oder Luft entweichen.
  • ... Keller durch Unwetter überflutet wurden oder Strassen von Bäumen blockiert sind.



Immer wieder entstehen durch Unfälle, technische Defekte, Unachtsam- oder Nachlässigkeit verheerende Brände oder Unfälle in Haus und Hof. Damit aus kleinen Pannen keine grossen Probleme werden, hier einige Tipps:

  • Niemals Zigarrettenkippen und Streichhölzer achtlos wegwerfen!
    Vor allem im Sommer können sich an Strassen und Waldrändern Laub und Abfälle schnell entzünden. Benutzen Sie immer einen Aschenbecher, am besten einen der die Glut erstickt.
  • Niemals im Bett rauchen!
  • Vorsicht beim hantieren mit brennbaren Flüssigkeiten und Spraydosen!
    Niemals bei Arbeiten mit solchen Produkten rauchen oder offenes Feuer verwenden. Die Aerosole in der Luft können sich entzünden.
  • Brennendes Fritier- oder Bratfett niemals mit Wasser löschen!
    Versuchen Sie, die Flamme mit einem Deckel zu ersticken. Lassen Sie dann den Deckel auf der Pfanne oder der Friteuse liegen. Durch die Hitze könnte sich das Fett sonst erneut entzünden.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge sicher vor Kindern verwahren!
  • Brennende Kerzen nie unbeobachtet lassen!
    Kerzen und offenes Licht niemals in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen aufstellen.


Wenn es trotzdem brennt!

Sollte es trotz allem einmal zu einem Brand kommen, beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Versuche Sie, wenn möglich, den Brand zu löschen. Setzen Sie sich dabei aber keinen Gefahren aus!
  • Sollten die Löschversuche fehlschlagen, verlassen Sie den brennenden Raum!
  • Schliessen Sie die Türen aber schliessen Sie sie nicht ab!
    Lassen Sie den Schlüssel in sämtliche Wohnungstüren stecken! Sie erleichtern uns dadurch die Bekämpfung des Feuers und vermindern den Schaden an Ihrer Wohnung.
  • Rufen Sie die Feuerwehr!
    Die Feuerwehr können Sie über den Notruf 112 von Ihrem Telefon und von allen öffentlichen Telefonen ohne Benutzung von Telefonkarten und ohne Einwurf von Münzen erreichen. Selbst bei Handys funktioniert der Notruf auch ohne Karte!
  • Verständigen Sie ihre Mitbewohner und verlassen Sie das Haus! Wenn vorhanden, benutzen Sie dabei die gekennzeichneten Fluchtwege.
  • Benutzen Sie auf keinen Fall den Fahrstuhl! Er könnte steckenbleiben und sich mit Rauch füllen!
  • Warten Sie vor dem Haus auf die Feuerwehr! Wir benötigen Ihre Informationen für die Brandbekämpfung!


Wenn Sie den Notruf wählen, merken Sie sich bitte die fünf "W"-Fragen:

  1. Wer meldet den Notruf?
    Nennen Sie uns Ihren Namen, Adresse, Hausnummer und ggf. das Stockwerk.
  2. Wo ist es passiert?
    Sagen Sie uns möglichst genau, wo sich die Unglücksstelle befindet.
  3. Was ist passiert?
    Falls Sie können, sagen Sie uns bitte was passiert ist. Feuer, Unfall, Verletzung oder ein anderes Schadensereignis.
  4. Wie ist die Situation?
    Geben Sie möglichst an, ob Menschen oder Tiere verletzt oder in Gefahr sind, wenn ja wieviele sind betroffen?
  5. Warten Sie!
    Warten Sie auf Rückfragen oder Hinweise der Feuerwehr. Warten Sie auf uns an der Strasse oder Unfallstelle damit wir Sie schneller finden.

 

Nur wenn Sie unsere Einsatzleitstelle gut informiert haben, können wir von dort die richtigen Massnahmen einleiten und die richtigen und erforderlichen Einsatzfahrzeuge- und kräfte entsenden!

Die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle ist im Notfall unter der Rufnummer 112 zu erreichen. Sie sollte nur gewählt werden bei akuten Erkrankungen, bewusstlosen Personen, Vergiftungen, schweren Herz- oder Kreislaufproblemen, schwerer Atemnot, stark blutenden Wunden, Unfällen mit Verletzten, Verkehrsunfällen, Feuer oder Anforderung von technischer Hilfeleistung zur Rettung von Personen und Befreiung eingeschlossener Personen oder Tiere.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. März 2010 um 10:57 Uhr
 
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